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Bundeskinderschutzgesetz
Überprüfung von Führungszeugnissen in der Jugendarbeit
Das Thema Prävention von sexualisierter Gewalt hat in den letzten Jahren sehr stark an Bedeutung in der Kinder- und Jugendarbeit gewonnen. Aufgrund einer Vielzahl von Vorfällen hat der Gesetzgeber hierzu das Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) erlassen, welches jetzt von den Kommunen umgesetzt werden muss. Das Gesetz verfolgt das Ziel, einschlägig vorbestrafte Personen von der Wahrnehmung von Aufgaben in der Kinder- und Jugendhilfe auszuschließen und damit Kindeswohlgefährdungen vorzubeugen.
Die Verantwortlichen im Bereich der Jugendarbeit vor Ort (Vereinsvorstand, Pfarrjugendleiter/in, Pfarrer, Stammesvorstand, Ortsgruppenleiter/in) werden im Landkreis Bad Kissingen in Zukunft die diesbezüglichen Vereinbarungen unterschreiben müssen bzw. die erweiterten Führungszeugnisse der Gruppenleiter/innen eingefordert und kontrolliert werden. Die kja Main-Rhön - Fachstelle für kirchliche Jugendarbeit der Region Main-Rhön wird die Einsichtnahme übernehmen.
Solltet ihr Fragen zum Vorgehen haben, meldet euch bitte bei uns. Wir helfen euch gerne weiter.
Präventionsschulungen gegen sexualisierte Gewalt
Bei Fragen zur Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes stehen die Außenstelle Bad Kissingen
(Tel.: 0971 / 785307-94) und die Mitarbeiter*innen in der diözesanen Fachstelle für Präventionsarbeit (Tel.: 0931 / 386 63-148) zur Verfügung.
Im Folgenden finden die Verantwortlichen vor Ort die nötigen Dokumente zur Beantragung und Kontrolle der Führungszeugnisse.
Kontakt
kja Main-Rhön
Fachstelle für kirchliche Jugendarbeit
der Region Main-Rhön
Außenstelle Bad Kissingen
Kapellenstraße 9
97688 Bad Kissingen
Tel:
0971 / 78 53 07 94
Fax:
0971 / 97 620
E-Mail:
info@kja-regio-kg.de
Rechnungsadresse und -kontakt
Diözese Würzburg KdöR
kja Main-Rhön
Friedrich-Ebert-Straße 26, 97421 Schweinfurt
Tel:
09721 / 388 09 50
Fax:
09721 / 388 09 38